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Unterhalt - Elternunterhalt

Wenn die eigenen Eltern Pflege benötigen, führt das schnell zu einer nicht unerheblichen finanziellen Belastung für alle Beteiligten. Der Anteil der pflegebedürftigen Senioren, die zur Sicherung der Pflege auf ergänzende Hilfen durch das Sozialamt angewiesen sind, steigt stetig an. Da Eltern gegen ihre Kinder einen Unterhaltsanspruch haben, geht dieser Anspruch auf das zahlende Sozialamt über. Ebenso kann das Sozialamt die Kinder in Anspruch nehmen, wenn die Eltern auf sonstige Sozialleistungen angewiesen sind (häusliche Pflege, Mehrbedarf wegen spezieller Diäten usw.).

Die Anwälte unserer Bürogemeinschaft in Essen haben uns auf die Prüfung und Abwehr solcher Unterhaltsansprüche des Sozialamtes spezialisiert. Innerhalb der Regelungen zum Unterhaltsrecht existieren diverse Freibeträge und Möglichkeiten, Vermögen vor dem Zugriff des Elternunterhalts zu schützen. Zu den Fragen nach der Höhe und Art dieser Freibeträge und danach, wie viel ein Elternteil vom eigenen Vermögen einbringen muss, berät sie ein Anwalt unserer Kanzlei in Essen gern. Auch die wichtige Frage, ob zuvor von den Eltern an die Kinder übertragenes Vermögen zurück übertragen werden muss, werden wir kompetent beantworten sowie im Einzelfall Ausnahmen und Möglichkeiten aufzeigen.

 

 

Familienunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt

Ein wichtiges Thema ist für viele unserer Mandanten der Unterhalt bei Trennung oder Scheidung. Bereits während der Ehe besteht unter den Ehegatten ein Anspruch auf gegenseitigen Unterhalt (Ehegattenunterhalt). Schwierig wird es jedoch dann, wenn es zu einer Trennung oder Scheidung kommt. Der Gesetzgeber hat der Zeit von der Trennung bis zu einer eventuellen Scheidung besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Der Trennungsunterhalt unterliegt daher anderen Kriterien als der nacheheliche Unterhalt, der nach der Scheidung relevant wird. Ein vbk Anwalt zeigt Ihnen auf, welche Unterhaltspflichten oder Unterhaltsansprüche Sie im Falle einer Trennung zu erwarten haben. Gerne übersehene Punkte des Kranken- und Altersvorsorgeunterhalts besprechen wir mit Ihnen gern. Auch der Unterhaltsanspruch bei Scheidung ist bei uns natürlich Thema. Entscheidende Faktoren für Unterhaltsansprüche sind neben dem Bestand einer Ehe oder einer eingetragenen Lebensgemeinschaft das gelebte Lebensgefüge, Vorhandensein von betreungsbedürftigen Kindern sowie Krankheiten, Alter und Arbeitslosigkeit.

 

 

Rechte und Pflichten zur Erbringung von Unterhalt – Erwerbsobliegenheit

Innerhalb der Trennung stellt sich für die getrennt lebenden Eheleute oft die Frage, wie weit die Pflicht zum Ausbau der Erwerbstätigkeit geht. Tatsächlich stellt der Gesetzgeber insbesondere beim Kindesunterhalt sehr hohe Anforderungen an die Erwerbsobliegenheit.

Bei uns erhalten Sie kompetente Beratung dazu, wann, wie viel und in welchem Umfang Erwerbsobliegenheit im Falle einer Trennung oder Scheidung besteht. Denn diese Fragen sind individuell zu beantworten und vom Familiengefüge und dem zu betreuenden Kind bzw. den zu betreuenden Kindern abhängig. Auch die Frage, ob sich eine Mehrarbeit im Hinblick auf den Unterhalt lohnt, obwohl sie vom Gesetzgeber in Ihrem speziellen Fall vielleicht nicht verlangt wird, beantworten wir gern. Damit eine Eheschließung auch nach der Scheidung nicht tatsächlich noch ewig bindet, besprechen wir mit Ihnen auch gerne die Möglichkeiten eines zeitlich begrenzten nachehelichen Unterhalts. Dies muss bereits im ersten Unterhaltsverfahren geltend gemacht werden! Sollte in Ihrem speziellen Fall eine zeitliche Begrenzung des Unterhalts nicht möglich sein, werden wir prüfen, ob zumindest eine spürbare Herabsetzung der Höhe des Unterhalts in Betracht kommt.

Natürlich sind wir auch bei weiteren Fragen zu Unterhaltsansprüchen für Sie da, wie z. B.:

  • Kindesunterhalt
  • Umgang mit Mangelfällen (fehlende Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen)
  • Ansprüche der Mutter gegen den Vater des nichtehelichen Kindes
  • Ansprüche des nichtehelichen Kindes
  • Verwandtenunterhalt
  • Elternunterhalt (s.o.)
  • Unterhalt bei eingetragener Lebenspartnerschaft
  • Unterhalt bei Lebenspartnerschaften.

Auch zur Möglichkeit der Verwirkung eines Unterhaltsanspruchs bieten wir gern unsere Rechtsberatung an.

 

 

Kindschaftsrecht – elterliche Sorge und Umgangsrecht

Auf die Kleinen in unserer Gesellschaft legen die Anwälte unserer Kanzlei ein besonderes Augenmerk. Unsere sozialpädagogische Kompetenz hilft nicht nur Ihnen bei der Überwindung einer Krisenphase, sondern bietet auch ihren Kindern besonderes Gehör. Ob im Gespräch mit dem Kind selbst oder über Ihre Berichte finden wir gemeinsam den optimalen Weg, um das Kind so schonend wie möglich durch die Trennungsphase und Neuorientierung zu lotsen. Bei uns erfahren Sie auch über Möglichkeiten ergänzender Hilfestellungen und Unterstützungen.

Mit unserer langjährigen Erfahrung im Familienrecht führen wir Sie durch Sorgerechtsverfahren, Umgangsverfahren und beraten Sie im Umgang mit dem Jugendamt. Natürlich bieten wir auch familienrechtliche Beratung für Eltern bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs auf Umgang mit Ihren Kindern z.B. nach einer Scheidung. Ein vbk Anwalt betreut Sie auch, wenn es um Umgangsrechte von Großeltern, Geschwistern und sonstigen Personen geht, denn nicht nur die Eltern haben eine sozial-familiäre Beziehung zu ihrem Kind. Oft sind es auch Geschwister, Lebenspartner, Großeltern oder hilfsbereite Nachbarn, die sich fürsorglich um ein Kind kümmern. Diese Bezugspersonen werden von uns bei der Geltendmachung ihres Wunsches, das oder die Kinder regelmäßig zu sehen, unterstützt. Dabei begleiten unsere Rechtsanwälte Sie von der außergerichtlichen Geltendmachung über die Phase der Zuhilfenahme des Jugendamtes bis zu einem Prozess vor dem Familiengericht.

 

 

Versorgungsausgleich

Bei einer Scheidung findet immer ein Versorgungsausgleich statt (Ausnahme: Ausschluss durch Ehevertrag). Der Versorgungsaugleich hat den Zweck, dass beide Ehegatten entsprechend der in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften an der Absicherung im Alter teilhaben. Um das Optimum bei einem Versorgungsausgleich herauszuholen, steht Ihnen ein vbk Anwalt gern zur Seite und führen Sie durch den Formularkrieg.

 

 

Zugewinnausgleich

Die Geltendmachung eines Zugewinnausgleichs obliegt den Ehegatten. Dieser ist im Gegensatz zum Versorgungsausgleich somit nicht notwendiger Bestandteil einer Scheidung. Der Zugewinnausgleich soll dazu dienen, dass beide Ehepartner an dem vermögensrechtlichen Zugewinn, den der andere Ehegatte innerhalb der Ehezeit erworben hat, teilhaben können. Doch nicht jede innerhalb der Ehe erworbene Vermögensmehrung findet Berücksichtigung im Zugewinnausgleichsverfahren. Ein Rechtsanwalt kann hier Klarheit verschaffen. Ob sich ein entsprechender Prozess lohnt oder ob sich eine außergerichtliche Einigung anbietet, finden wir mit Ihnen gemeinsam heraus.

Auch Fragen über die evtl. Rückgabe von Geschenken, Zuwendungen und sonstigen Vermögenswerten an den Ehegatten oder von Schwiegereltern an Sie besprechen wir mit Ihnen. Immer wieder kommt es vor, dass Eltern den verheirateten (Schwieger-)Kindern Zuwendungen machen (z. B. Gelder für den Aufbau einer Immobilie oder Unternehmensgründung, Übertragung von Grundstücken und Immobilien usw.). Dabei stellt sich Frage, inwieweit im Fall einer Scheidung diese Zuwendungen zurück verlangt werden könnten. Eine entsprechende Einzelfallprüfung nehmen wir für Sie gerne vor. Diese Frage der Rückforderung von Zuwendungen stellt sich ebenso bei nicht verheirateten Paaren, z.B. in einer Lebenspartnerschaft. Sie ist ebenso individuell zu beantworten, da Rückgewähransprüche von verschiedensten Faktoren abhängig sind. Auch hier hilft Ihnen ein Rechtsanwalt unserer Kanzlei gern weiter.

 

 

Ehevertrag

Ein Ehevertrag hilft in Krisenzeiten Verunsicherung und neue Konfliktpunkte zu vermeiden. Eheverträge sind strengen Kontrollmaßstäben der Richter unterworfen. Deshalb sind diese Verträge mit Bedacht zu erstellen, idealerweise nach einer ausführlichen Rechtsberatung oder unter Zuhilfenahme eines Anwalts. So können Sie formale Fehler im Ehevertrag sicher vermeiden. Auch nach der Scheidung ist es möglich, einen Ehevertrag zu schließen, um gerichtliche Auseinandersetzungen im Bereich des Unterhalts, Zugewinns usw. zu regeln. Dabei unterstützen wir Sie natürlich gern.

 

 

Ehe mit Auslandsbezug

Wurde Ihre Ehe im Ausland geschlossen, ist ein Ehegatte nicht deutscher Staatsangehöriger, unterliegen beide Ehegatten ausländischer Staatsbürgerschaft oder leben nicht beide Ehegatten in Deutschland, so stellt eine Scheidung dieser Ehe mit allen Rechtsfolgen die deutsche Gerichtsbarkeit vor besondere Anforderungen. Die Scheidung einer Ehe mit Auslandsbezug ist für unsere erfahrenen Rechtsanwälte jedoch kein rotes Tuch. Sprechen Sie uns an!

 

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