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Allgemeines Zivilrecht – Geschäfts- und Testierfähigkeit bei psychischer Krankheit

Kranke und alternde Menschen stellt das Recht vor besondere Herausforderungen. Regelmäßig beschäftigt sich das Gericht und auch der Rechstanwalt mit Fragen der Geschäftsfähigkeit und der Testierfähigkeit. Denn die Diagnose einer Demenz macht einen Menschen nicht notwendigerweise geschäftsunfähig oder beraubt ihn seiner Testierfähigkeit. Streitigkeiten über die Wirksamkeit von Erklärungen von Menschen mit Demenz oder einer anderen psychiatrischen Erkrankung kommen deshalb häufig vor, doch ein erfahrener Anwalt weiß hier Rat. Streitigkeiten über die Wirksamkeit eines Testaments oder Vorsorgevollmachten sind nur einige Beispiele, bei denen Sie mitunter die Hilfe eines Rechtsanwalts benötigen können. Der kranke und alternde Mensch fragt sich, wie er solchen Problemen an der Schnittstelle von Recht und psychischer Krankheit vorbeugen kann. Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und rechtssichere Testamente sollen allen Beteiligten Sicherheit geben. Der Rechtsanwalt hat dabei die Frage zu klären, ob der kranke Mensch eine freie, eigenverantwortliche und folgenbewusste Entscheidung trifft. Dies ist nach juristischen und nicht nach reinen medizinischen Erwägungen zu beurteilen. Ein vbk Anwalt informiert Sie gern zu den Details.

 

 

Betreuungsrecht - Vorsorgevollmachten und Betreuer

Liegt keine Vorsorgeerklärung vor, kann es notwendig werden, dass das Gericht einen Betreuer bestellt. Dabei kann es zu Streitigkeiten kommen bei der Frage, wer als Betreuer bestellt wird und welche Rechte und Pflichten er hat. Unterschieden werden ehrenamtliche Betreuer (Angehörige, Freunde, Betreuungsvereine) oder Berufsbetreuer. Welche Folgen ziehen die verschiedenen Aufgabenkreise (Vermögenssorge, Aufenthaltssorge, Gesundheitssorge usw.) nach sich? Ist der Betreute durch die Bestellung eines Betreuers entmündigt? Wer trifft welche Entscheidungen? Wie kann ich mich gegen die Entscheidung meines Betreuers wehren? Was kann ich von meinem Betreuer erwarten? All diese Fragen kann ein Rechtsanwalt unserer Kanzlei mit Ihnen beantworten. Da beide vbk Anwälte neben ihrer Anwaltstätigkeit als niedergelassene Berufsbetreuer in Essen tätig sind, haben wir im Umgang mit dieser Klientel und Rechtsmaterie besondere Kompetenzen. Auch den Vollmachtgeber beschäftigen jedoch oft die gleichen Fragen zum Betreuungsrecht. Haben Sie eine Vorsorgevollmacht bereits erteilt und sind mit der Situation unzufrieden oder unsicher? Ein vbk Anwalt steht Ihnen auch hier mit einer verlässlichen Rechtsberatung zur Seite. Ebenso beraten wir die Vollmachtnehmer. Auch eine Vorsorgevollmacht ermächtigt den Bevollmächtigten nicht grenzenlos. Auch in diesen Fällen sind gerichtliche Genehmigungen einzuholen. Wann und warum dies der Fall ist, erklären wir Ihnen gern. Natürlich unterstützt Sie ein Rechtsanwalt auch bei der Abwicklung. Nicht nur bei der Beratung zur Vorsorge sind die Mitarbeiter unserer Anwaltskanzlei in Essen mit Rat und Tat für Sie da. Berufsbetreuer und Vollmachtnehmer unterstützen wir in haftungsrechtlichen Fragen.

 

 

Strafrecht bei psychischer Erkrankung

Als besonderen Schwerpunkt kümmern wir uns um die Verteidigung unserer Mandanten mit psychiatrischen Erkrankungen. Sowohl die Durchführung der Mandantengespräche als auch die Vorbereitung und der Aufbau einer Strafverteidigung stellen den Rechtsanwalt eines psychisch kranken Menschen vor besondere Herausforderungen. Kenntnisse über Krankheitsbilder und deren juristische Auswirkung in der Strafverteidigung zeichnen die Anwälte unserer Kanzlei aus. Als anwaltlich tätige Berufsbetreuer haben wir sehr viel Erfahrung beim Umgang mit psychisch kranken sowie krankheitsbedingt eingeschränkten Menschen. Diese täglichen Erfahrungen zeichnen uns aus im Verteidigungsaufbau unter Heranziehung der verminderten Schuldfähigkeit oder der völligen Schuldunfähigkeit.

 

 

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